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strasbourg-ep1.jpgEU-Parlament


Folgende Allgemeine Voraussetzungen gelten:

PraktikantInnen müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Landes besitzen, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt. Sonderregelungen gibt es für Personen aus Drittstaaten, diese Plätze sind aber sehr begrenzt (5% der Gesamtzahl).
Die Bewerber müssen zwischen 18 und 45 Jahren (früher 35) sein und mindestens zwei der EU-Amtssprachen beherrschen.

Es gibt zwei Arten von Praktika, unbezahlte und bezahlte, die entweder in Brüssel oder in Luxemburg abgeleistet werden. Während des Praktikums haben die Praktikanten einmal die Möglichkeit mit finanzieller Unterstützung des Parlamentes, eine Sitzungsperiode in Straßburg zu besuchen.

Unbezahlte Praktika

Dieses Angebot des Europäischen Parlaments richtet sich primär an Studenten im Hauptstudium. Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von 1 bis 4 Monaten.
Die Praktikanten werden wie ihre bezahlten Kollegen in der Regel in einer Generaldirektion des Parlamentes eingesetzt.

Seit Herbst 2002 ist es nicht mehr möglich, den Beginn flexibel zu wählen, es gelten folgende Termine:

1. Januar (1-4 Monate; Bewerbungsfrist: 1. Oktober)
1. Mai (1-4 Monate; Bewerbungsfrist: 1. Februar)
1. Juli (max. 2 Monate; Bewerbungsfrist: 1. April)
1. September (1-4 Monate; Bewerbungsfrist: 1. Juni)

Mit der Bewerbung sind einzureichen:
- ein ausführlicher Lebenslauf
- eine Studienplanung
- eine Bescheinigung der Lehranstalt über den für die Ausbildung obligatorischen Charakter des Praktikums

Bezahlte Praktika

Dieses Angebot richtet sich an Hochschulabsolventen, die ein mindestens dreijähriges Studium abgeschlossen haben.
Neben dem Studienabschluss ist noch ein Gutachten entweder durch einen Hochschullehrer oder einer Vertreter des jeweiligen Berufsstandes erforderlich.
Für das Praktikum erhält man monatlich etwa 900 Euro. Außerdem werden die Hin- und Abreisekosten erstattet.

Robert-Schumann-Praktika (allgemeine Ausrichtung)

Neben den allgemeinen Anforderungen für ein bezahltes Praktikum beim Europäischen Parlament müssen Bewerber im Rahmen des Erwerbs des Hochschuldiploms eine substantielle schriftliche Arbeit mit Bezug zur Europäischen Union verfasst haben.

Robert-Schumann-Praktika (journalistische Ausrichtung)

Für ein journalistisch ausgerichtetes Praktikum ist ein beruflicher Kompetenznachweis erforderlich. Dieser kann entweder durch eine anerkannte journalistische Ausbildung, durch entsprechende Veröffentlichungen sowie die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union nachgewiesen werden.

Wissenschaftsstipendien Ramón y Cajal

Für ein Wissenschaftsstipendium müssen Bewerber eine substantielle schriftliche Arbeit vorweisen.

Die bezahlten Praktika beim Europäischen Parlament dauern fünf Monate und sind nicht mehr verlängerbar. Es ist nicht mehr möglich, die Termine flexibel zu wählen.

Die genauen Daten für den Praktikumsbeginn sind:

15. Februar (Bewerbungsfrist: 15. Oktober)
15. September (Bewerbungsfrist: 15. Mai)

Die Bewerbunsgformulare sind auf der Praktikaseite des Parlamentes zu finden.

Bewerbungen für beide Praktika-Arten sind zu richten an: Europäisches Parlament, Dienststelle Praktika, KAD 02C007 L-2929 Luxembourg


Praktikum in einem Abgeordnetenbüro


Neben den zentral organisierten Praktika besteht noch die Möglichkeit, ein Praktikum bei einer Abgeordneten oder bei einem Abgeordneten zu machen. In der Regel bevorzugen die Abgeordneten, schon aus sprachlichen Gründen, Praktikanten aus ihrem Heimatland. Vorteilhaft kann es mitunter sein, aus demselben Bundesland oder besser noch Wahlkreis des Europaabgeordneten zu kommen. Gerade aber bei britischen und skandinavischen Parlamentariern kommen immer wieder auch deutschsprachige Praktikanten unter. Die Bewerbung erfolgt hier individuell direkt im Büro des jeweiligen Abgeordneten, mittlerweile fast ausschließlich über e-mail.

Tipp: Bei der Flut an e-mails, die in einem Abgeordnetenbüro täglich reinkommen, kann eine mail schon mal untergehen oder die Beantwortung länger dauern. Ein freundliches telefonisches Follow-up mit dem Assistenten des Abgeordneten kann daher nützlich sein. Nicht selten sind es die Mitarbeiter des Abgeordneten, die über die Auswahl der Praktikanten entscheiden. Ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht, ist je nach Abgeordneten verschieden. Die Adressen der Abgeordneten mit Informationen zur Person und Tätigkeitsgebieten sind auf der Homepage des Parlamentes zu finden.

Studienaufenthalte

Unbezahlte Studienaufenthalte von maximal einmonatiger Dauer sind bei der Generaldirektion Wissenschaft in Luxemburg oder Brüssel, wo sich die Bibliotheken des Europäischen Parlaments befinden, möglich. Freier Zutritt zu Bibliotheken und Archiven sowie Kontaktaufnahme mit Abgeordneten und den zuständigen Diensten sollen dazu beitragen, konkrete Fragen im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten zur Europäischen Integration zu klären.

Für weitere Informationen oder zur Beantragung eines Studienaufenthaltes:
Europäisches Parlament
KAD 02C007
L-2929 Luxembourg
+352-430024882

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