Makeurope
.home .reisen
IT | FR | UK
lifestyle
Der moderne Kunstarbeiter
PhotoMike Smith ist der Mann hinter den "Young British Artists"
 
lifestyle
Franzosen lieben "Ehe light"
PhotoEingetragene Partnerschaften "Pacs" auch unter Heterosexuellen beliebt
passagiere_delay_150.jpgEU-Kommission will Fluggastrechte durchsetzen


Da die vor zwei Jahren eingeführte "Passagierrechte-Charta" in vielen Fällen unbeachtet bleibt, droht Brüssel nun mit juristischen Schritten gegen die Mitgliedstaaten.

Flughafen Lissabon, 3. April, 7.30. Das junge Paar aus Deutschland hat es rechtzeitig aus dem Bett geschafft und will nun die Rückreise aus dem Portugal-Kurzurlaub antreten. Um 8.45 soll ein Flug der britischen Fluggesellschaft EasyJet die beiden nach Genf bringen, von dort geht es mit einem Anschlussflug der gleichen Linie nach Hause.

Auf dem Bildschirm mit den Abfluginformationen ist jedoch weit und breit kein EasyJet-Flug nach Genf zu entdecken. Erst durch hartnäckiges Fragen gelingt es den Reisenden, den richtigen Abfertigungsschalter für ihren Flug ausfindig zu machen. Eine lange Schlange zeigt, dass die Abfertigung noch nicht begonnen hat. Es ist ja noch Zeit, wie sich schnell herausstellt, denn der Flug wird erst um 10.50 starten, mit mehr als zwei Stunden Verspätung.

Harscher Ton statt Hilfe

Eigentlich ein Fall für die Wahrung der "neuen" Fluggastrechte. Wenn alles so laufen würde, wie es sich die EU-Kommission vorstellte, müsste die Check-in-Angestellte die Reisenden nun bereits auf die ihnen durch die Verspätung verursachten Rechte aufmerksam machen. Ein Snackbar-Gutschein sowie die Bereitstellung von Kommunikationsmitteln seitens der Fluggesellschaft wären gemäß der Brüsseler Passagierrechte-Charta bei dieser Art von Verspätung fällig.

Doch die Frau am Check-in-Schalter bleibt stumm. Auf Nachfrage wird souverän auf den EasyJet-Ticketschalter verwiesen. Dort angekommen und nach weiterem Schlangestehen muss sich das Urlauberpärchen im harschen Ton belehren lassen, dass es seitens der Fluglinie nicht den geringsten Anspruch auf Entschädigung hat, weil die Verantwortung für die Verspätung "beim Flughafen" liege. An "den Flughafen" müssten sich die Reisenden daher auch wenden, wenn sie endlich ihre Entschädigungstasse Kaffee trinken und eine Mail an ihre Abholer schicken möchten mit der Botschaft, dass es vielleicht etwas später werden könnte...

Sechsmonatiges Ultimatum

Solche Fälle sind der EU-Kommission, der Autorin der Passagierrechte-Charta, nicht fremd. Seit der Einführung der Entschädigungsregeln für Fluggäste im Februar 2005 gingen in Brüssel unzählige Beschwerden von Reisenden ein, die vergeblich versuchten, zu ihrem Fluggastrecht zu kommen. Nun hat EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot reagiert. In einer Mitte der Woche veröffentlichten Note fordert er die nationalen Regierungen und die Fluggesellschaften ultimativ auf, die Verordnung endlich und vollständig durchzusetzen beziehungsweise zu befolgen.

Sollten die Länder, die ihren Fluggesellschaften keine ausreichend strikten Regeln vorschreiben, nicht innerhalb der kommenden sechs Monate für Besserung sorgen, droht die EU-Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Gegen Großbritannien läuft sogar bereits ein EU-Mahnverfahren, weil Beschwerden britischer Bürger gemäß der EU-Kommission bevorzugt behandelt werden.

Geld und 'ne warme Mahlzeit

Durch die Fluggastrechtsverordnung wurden neue Bestimmungen für Ausgleichszahlungen an Fluggäste und deren Unterstützung bei Überbuchung, Annullierung, starken Verspätungen und Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse eingeführt.

Die Verordnung schreibt den Luftfahrtunternehmen je nach den Umständen vor, die Fluggäste zu betreuen, also für Unterbringung, Erfrischungen, Mahlzeiten und den Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen zu sorgen, Umbuchungen mit anderer Streckenführung oder Erstattungen anzubieten, Ausgleichszahlungen zu leisten sowie die Fluggäste von sich aus über ihre Rechte aufgrund der Verordnung zu informieren.

Zehntausende von Beschwerdeführern aus ganz Europa und seit dieser Woche auch ein junges, gerade aus dem Portugal-Urlaub heimgekehrtes Pärchen aus Deutschland wissen, dass ein Großteil dieser neuen Rechte bislang allenfalls auf dem Papier besteht.

Carsten Wollenweber (April 2007)
Foto: Reuters

Weitere Artikel
EU-Gerichtshof bestätigt Fluggastrechte
Fluggesellschaften klagen gegen EU-Verordnung
Europas Low Cost Carrier
Nach Ländern geordnete Linkliste