Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen organisiert zweimal jährlich, beginnend am 16. Februar und am 16. September, Praktika mit einer Dauer von 5 Monaten für Bewerber aus Universitäten und aus dem öffentlichen und privaten Sektor.
Bewerbungsschluss:
- 31. März (Praktikumsbeginn 16. September) bzw.
- 30. September (Praktikumsbeginn 16. Februar)
Zulassung und Auswahl
Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum ist grundsätzlich die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Eine begrenzte Anzahl Praktika kann jedoch auch Staatsangehörigen dritter Länder bewilligt werden. Zu einem Praktikum können zugelassen werden:
a) Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens dreijähriger Dauer oder gleichwertige Diplome nachweisen können bzw. mindestens vier Jahre (8 Semester) nachweislich mit Erfolg an einer Hochschule studiert haben;
b) Bewerber aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, sofern sie einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen oder seit mindestens drei Jahren eine Planungs- oder Referententätigkeit ausüben.
Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt des Praktikumbeginns das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse einer Gemeinschaftssprache und über ausreichende Kenntnisse einer weiteren Gemeinschaftssprache verfügen.
Von Bewerbern aus Drittländern werden nur gute Kenntnisse in einer Gemeinschaftssprache verlangt.
Stipendien
Wie viele Stipendien vergeben werden, hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Besondere Antragsformalitäten sind nicht erforderlich.
Das Stipendium beläuft sich derzeit auf 735 Euro pro Praktikumsmonat. Eine Zulage von 100 Euro wird den Praktikanten gewährt, deren Ehepartner nicht erwerbstätig ist.
Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Ausschuss der Regionen
Praktikantenbüro
Rue Montoyer, 92-102
B - 1000 BRÜSSEL
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