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Gälisch wird EU-Amtssprache
Das irische Idiom Gälisch wird ab dem Jahr 2007 offizielle Amtssprache der EU. Die Sprache, die nur etwa ein Viertel der Iren beherrscht, wird die 21. Amtssprache der Union sein. Dublin hatte den Antrag auf die Anerkennung von gälisch als Amtssprache bereits im Jahr 2004 gestellt. Im Juni 2005 hat der Rat der EU-Außenminister dem Antrag endgültig stattgegeben. Bisher hatte gälisch nur den Status einer "EU-Vertragssprache". Dies bedeutet, dass alle EU-Verträge und Gesetzestexte ins Gälische übersetzt werden und sich Bürger an die EU-Institutionen schriftlich in gälisch wenden können und auch eine Antwort in derselben Sprache erhalten. Der Aufstieg zur offiziellen Amtssprache der EU bedeutet für die Iren, dass auch bei Parlaments- und Ratssitzungen gälische Simultanübersetzungen verfügbar sein müssen und dass jegliche Veröffentlichung von EU-Institutionen ins Gälische übersetzt werden muss. Es bleibt abzuwarten, ob die EU überhaupt in der Lage sein wird, ausreichend Übersetzer für die neue Amtssprache zu finden, da auch von den rund vier Millionen Iren - gemäß einer Volkszählung aus dem Jahre 2002 - nur 1,4 Millionen angaben, gälisch zumindest zu verstehen. Wie viele von diesen Befragten auch fähig und willens sein werden, aus einer der anderen 20 Amtssprachen ins Gälische zu übersetzen, ist ungewiss. "Sprach-Upgrate" auch für spanische Regionalsprachen Das Problem, ausreichend Dolmetscher und Übersetzer zu finden, scheint für drei andere Sprachen, die ebenfalls vom EU-Außenministerrat aufgewertet wurden, nicht zu bestehen. Zumindest eine der drei spanischen Regionalsprachen katalanisch, baskisch und galizisch, die zu "EU-Vertragssprachen" aufgestiegen sind, wird von einem Drittel der Spanisch-Übersetzer innerhalb des Brüsseler Dolmetscher- und Übersetzungsdienstes gesprochen. Neueinstellungen dürften daher kaum nötig sein. Außerdem versprach die spanische Regierung, die durch den katalanisch-galizisch-baskischen "Sprach-Upgrate" verursachten Mehrkosten von schätzungsweise 1,5 Mio. Euro jährlich selbst zu tragen. (14.06.2005)
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