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hund_rom_150.jpg"Den Haustierausweis, bitte!"


Mittlerweile brauchen Sie nur noch ein Dokument, um innerhalb der EU mit Ihren Hunden und Katzen verreisen zu dürfen. Sollten Sie ohne den vom Tierarzt ausgestellten Ausweis mit Ihrem Vierbeiner unterwegs sein, droht dem Tier hingegen die Quarantäne. Gleiches gilt, wenn Sie ein Tier ohne Ausweis aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen möchten.

Durch den im Sommer 2004 von der Europäischen Union eingeführten Haustierausweis wurde das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU einfacher, weil einheitlich. Zuvor hatte jedes Land eigene Einreisebestimmungen für Heimtiere, die teilweise so kompliziert waren, dass es viele Tierhalter vorzogen, ihre Lieben zu Hause zu lassen oder - im schlimmsten Fall - an der Autobahn auszusetzen.

Hunde, Katzen und Frettchen

Der obligatorische Ausweis ist für reisefreudige Hunde, Katzen und Frettchen(!) vorgesehen. Letztere werden zwar außer in Großbritannien selten als Haustiere gehalten, gelten jedoch als äußerst tollwutanfällig. Der europaweite Kampf gegen die Tollwut ist letztendlich auch der Hauptzweck der Passpflicht für Haustiere. Denn der  Pass wird nur ausgestellt, wenn bescheinigt ist, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Nur für die Reise nach Irland, Schweden und Großbritannien gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren noch zusätzliche, schärfere Regeln.

Über die Tollwutimpfbescheinigung hinaus kann der Ausweis natürlich auch weitere, freiwillige Angaben über sonstige Impfungen sowie nähere Einzelheiten zur tierärztlichen "Vorgeschichte" ihres Lieblings enthalten.

Wie sieht der Pass aus?

Das Format des vom Tierarzt ausgestellten Passes beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte "Europäische Union" sowie der Name des ausstellenden Mitgliedstaats aufgedruckt. Darunter steht die Ausweisnummer mit angehängter individueller Kennnummer. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.

Mikroship ab 2011 Pflicht

Für den problemlosen Grenzübertritt ist es ebenfalls nötig, dass der neue Pass Ihrem tierischen Begleiter eindeutig zuzuordnen ist. Dafür reicht bis zum Jahr 2011 eine Tätowierung mit der Kennzeichnungsnummer des Tieres aus. Danach wird zur Identifizierung ausschließlich ein dem Tier implantierter Mikrochip anerkannt.

Wer weiter mit dem früher üblichen internationalen Impfpass unterwegs ist, muss bei einem Grenzübertritt mit Sanktionen rechnen. Wahrscheinlich wird das Tier unter Quarantäne gestellt. Dies kann Wochen dauern und dürfte zudem die Urlaubskasse des Halters, der die Kosten der Quarantäne tragen muss, empfindlich belasten.

Carsten Wollenweber

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