Erste Hilfe ohne Papierkram
Seit 2004 gibt es die europäische Krankenversicherungskarte. Damit wurde der Zugang zu den Gesundheitssystemen anderer Mitgliedstaaten erheblich vereinfacht.
Wenn Sie sich im Urlaub ein Bein gebrochen haben oder von einem Skorpion gebissen wurden, wurde Ihnen auch vor der Einführung des einheitlichen Krankenscheins in keinem Staat der Europäischen Union ärztliche Hilfe verweigert, auch wenn Sie zuvor keine Extra-Reiseversicherung abgeschlossen hatten.
Nur wurden die Behandlungskosten meist sofort in bar kassiert. Um diese dann vollständig von der heimischen Krankenversicherung erstattet zu bekommen, war dann in der Regel ein echter Papierkrieg vonnöten, weswegen auch viele Notfall-behandelte Reisende bei kleineren Summen auf die Rückerstattung großzügig verzichteten.
Mit dem Papierkrieg ist jedoch seit 2004 Schluss. Die damals eingeführte europäische Krankenversicherungskarte ersetzte alle bis dahin üblichen Vordrucke in diesem Bereich. Mit der Karte kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Anspruch auf Sachleistungen einfach und unbürokratisch begründet werden.
Wozu wird die Karte benutzt?
Die Karte ersetzt die Papiervordrucke, die für den Zugang zu medizinischen Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bestimmt waren.
Zuvor musste für jeden Aufenthalt ein neuer Vordruck beantragt werden. In einigen Ländern musste der Vordruck den nationalen Stellen vorgelegt werden, bevor eine Behandlung genehmigt wird. Mit der Krankenversicherungskarte ist es nicht mehr erforderlich, bei jeder Auslandsreise alle Vordrucke auszufüllen. Die bürokratischen Verfahren werden stark verkürzt und vereinfacht. So wurde die Kostenerstattung erheblich beschleunigt, weil Probleme durch unvollständige oder unleserliche Vordrucke vermieden und Verwaltungskosten gesenkt werden konnten.
Wer hat Anspruch auf eine Karte?
Jeder, der bei einem sozialen Sicherungssystem eines Mitgliedstaats versichert ist und Anspruch auf Behandlung in diesem Mitgliedstaat hat und somit auch Anspruch auf die europäische Krankenversicherungskarte.
Sind in der Karte persönliche Daten des Patienten enthalten?
Die Karte soll den Zugang zu medizinischer Behandlung vereinfachen und die Kostenerstattung beschleunigen, sie dient nicht zur Weitergabe von Informationen über den Gesundheitszustand oder die allgemeine Verfassung des Patienten. Persönliche Daten zum Karteninhaber - z.B. Blutgruppe oder Krankenakten - werden nur aufgenommen, wenn die europäische Krankenversicherungskarte als eine Seite einer nationalen Karte ausgestellt wird und die nationale Karte bereits derartige Angaben enthält.
Sieht die Karte für alle Mitgliedstaaten gleich aus?
Alle Mitgliedstaaten verwenden ein gemeinsames Muster mit einem charakteristischen europäischen Symbol. So soll sichergestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabhängig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers. Die obligatorischen Informationen gehen nicht über das notwendige Mindestmaß hinaus. Die Aufmachung dieser Angaben ist zudem genormt, damit die Karte durch übereinstimmende Felder für die Benutzer unabhängig von deren Sprache lesbar wird.