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parmesan-messer_150.jpgEuGH: Aus für Parmesan-Käse


Deutsche Hersteller dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihren Käse nicht mehr "Parmesan" nennen. Der Begriff sei als Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" anzusehen, erklärte der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Der Fall wurde im Jahr 2004 von der EU-Kommission vor den EuGH gebracht. Brüssel hatte die Bundesrepublik zuvor bereits mehrmals erfolglos aufgefordert, den Verkauf von Käse mit dem Namen "Parmesan" zu unterbinden, weil "echter" Parmesan-Käse nur in den Provinzen von Modena, Parma, Reggio Emilia, Teilen der Provinzen von Bologna und Mantua sowie gemäß einer bestimmten Rezeptur hergestellt werden darf. Kurz: wo Parmesan drauf steht, muss Parmigiano Reggiano drin sein. Alles andere ist gemäß der Kommissionsauffassung und nun auch der Gerichtsauffassung ein EU-rechtswidriger Namensmissbrauch.

Nürnberger Würstchen aus Nürnberg, Champagner aus der Champagne

Über den Sinn des EU-weit geltenden "Schutzes von Ursprungsbezeichnungen regionaler Spezialitäten" gab es dabei zwischen Berlin und Brüssel keinerlei Streit. Der Ursprungsschutz garantiert den Verbrauchern, dass unter anderem "Nürnberger Würstchen" aus Nürnberg, Champagner aus der Champagne und Parma-Schinken aus Parma kommen. Was ist jedoch mit Parmesan? Wird mit diesem Ausdruck ebenfalls eine Herkunftsbezeichnung abgegeben? Wird dem Verbraucher gar vorgegaukelt, dass es sich bei in Deutschland erstandenen Parmesan-Käse um den berühmten Hartkäse aus den genannten norditalienischen Provinzen handelt?

Die von den zuständigen deutschen Behörden vertretene Auffassung war, dass die in Deutschland als "Parmesan" verkauften Käsesorten gar nicht dem Original entsprechen müssen, weil es in Deutschland mittlerweile allgemein bekannt sei, dass deutscher Parmesan mit "Parmigiano Reggiano" nicht viel gemein hat. Außerdem sei die Bezeichnung "Parmesan" so verschieden von der italienischen Bezeichnung, dass dem Verbraucher keineswegs vorgegaukelt werde, dass nach dem Einkauf von Parmesan-Käse die italienische Spezialität über deutsche Nudeln gestreut würde.

Übersetzung oder Gattungsbezeichnung?

Dies wurde wiederum von den Brüsseler Juristen bestritten. Diese meinen anhand von Referenzwerken, die bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen, beweisen zu können, dass das Wort "Parmesan" eine dem Französischen entlehnte Übersetzung der Bezeichnung "Parmigiano Reggiano" ist. Daher gäbe es eine "unauflösbare Verbindung zwischen den beiden Bezeichnungen".

Dies hat nach jahrelangem Studium der schwierigen Hartkäse-Materie nun auch das höchste EU-Gericht bestätigt, wenngleich der EuGH die von der EU-Kommission wegen der Verwendung des Begriffs "Parmesan" in Deutschland erhobene Klage gegen die Bundesregierung formal abgewiesen wurde.

Die deutschen Behörden, heißt es in der Begründung, seien nach der einschlägigen EU-Verordnung nicht verpflichtet, von Amts wegen gegen einen Missbrauch der geschützten Ursprungsbezeichnung vorzugehen.

Anders verhielte es sich nach Angaben eines EuGH-Sprechers allerdings, wenn italienische Hersteller ihre deutschen Konkurrenten vor deutschen Gerichten verklagten. Nach dem Urteil müssten die deutschen Gerichte nun zugunsten der italienischen Kläger entscheiden.

Carsten Wollenweber (26.02.2008)