EU-Einheitslappen
Schluss mit vergilbter Pappe und Uraltfotos, der EU-Führerschein kommt! Zukünftig muss die Fahrerlaubnis alle zehn bis 15 Jahre erneuert werden. Dank des praktischen Chipkartenformats dürfte die neue Fahr-Karte auch waschmaschinenfest sein.
Nach der Gemeinschaftswährung Euro sorgt nun auch der neue EU-Führerschein dafür, dass der Inhalt europäischer Brieftaschen immer ähnlicher wird. Vergangene Woche gab das EU-Parlament in Straßburg den endgültigen Startschuss für die bereits vom Verkehrsministerrat und EU-Kommission beschlossene Einführung der EU-weit einheitlichen "Fahrkarte". Das neue Modell wird mehr als 110 verschiedene, derzeit noch im Umlauf befindliche Dokumente ersetzen. Dadurch soll es künftig keine Probleme mehr mit der Anerkennung der Fahrerlaubnis in anderen EU-Staaten geben.
Medizinische Untersuchung und begrenzte Dauer
Die größte Neuerung, neben dem Scheckkartenformat, besteht jedoch in der Einführung der in Deutschland und Österreich bislang unbekannten Gültigkeitsdauer des "Lappens". Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren vor, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte bereits, dass in Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die maximale Höchstdauer von 15 Jahren festgeschrieben wird. Auch in Österreich sei gemäß Agenturberichten geplant, die Bürger nur alle 15 Jahre zur Erneuerung ihrer Fahrerlaubnis aufzufordern.
Zudem steht es den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Auch hierzu erklärte Tiefensee, dass eine solche Pflichtuntersuchung in Deutschland nicht eingeführt werden solle.
"Erhebliche Bedeutung für Verkehrssicherheit"
Mit der Einführung des EU-Führerscheins wollen die europäischen Verkehrsminister dem so genannten Führerschein-Tourismus einen Riegel vorschieben. Verkehrssünder, denen der Führerschein im eigenen Land entzogen wurde, sollen sich zukünftig in keinem anderen Mitgliedsland mehr eine neue Fahrerlaubnis ausstellen lassen dürfen. Jedes Land muss verpflichtend im Heimatstaat des Bewerbers nachfragen, ob ihm dort die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Hierzu soll eine zentrale Datenbank eingerichtet werden.
Insbesondere dieser letzten Maßnahme ist es zu verdanken, dass EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot dem neuen Führerschein zu Recht "erhebliche Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr" zuschreiben kann. Der Berichterstatter im EU-Parlament zu diesem Thema, Mathieu Grosch, stimmt Barrot zu: "Die Zeiten, in denen Alkoholsünder ihren Führerschein einfach im Ausland neu machen können, sind bald vorbei", sagte der belgische Christdemokrat gegenüber der Presse in Straßburg.
Aber es gibt auch Kritik an der Richtlinie. Vor allem die Kosten der Einführung in Millionenhöhe veranlassten den ehemaligen deutschen Verkehrminister Manfred Stolpe und seinen Amtsnachfolger Wolfgang Tiefensee, die bereits 2003 vorgeschlagene Richtlinie jahrelang zu verhindern.
"Große Emotionen und schöne Jugenderinnerungen"
Vereinzelt trägt die Kritik jedoch auch skurrile Züge, vor allem wenn sie in eine schwer zu begründende "Lappen-Nostalgie" ausartet. So beklagte Auto-Bild bereits im vergangenen Frühjahr, als die Brüsseler EU-Kommission grünes Licht für den Kartenführerschein gab, den "Zwangsumtausch" beziehungsweise das "Opfern" der grauen Pappe und des rosa Scheins, "mit denen für viele Besitzer große Emotionen und viele schöne Jugenderinnerungen verbunden sind".
Die "Sentimentalität der Deutschen, die an ihren alten Führerscheinen hängen", wie Grosch die offenbar nur in Deutschland anzutreffende innige Beziehung zwischen Autofahrern und ihrer Fahrerlaubnis nennt, führte schließlich auch dazu, dass für die Umsetzung der Richtlinie sehr lange Übergangszeiten vereinbart wurden.
Denn bevor das Schicksal des deutschen Führerscheins durch seinen "Zwangsumtausch" endgültig besiegelt sein wird, werden sich noch viele graue Pappen und rosa Scheine in deutschen Brieftaschen der Unlesbarkeit nähern. Die Mitgliedstaaten haben bis 2013 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Nach der Umsetzung in nationales Recht gilt auch noch eine 20jährige Übergangszeit, während der die alten Scheine weiter gültig bleiben.
Im längsten Fall wird der neue EU-Führerschein also erst im Jahr 2033 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich sein.
Carsten Wollenweber (18.12.2006)